Wir führen die wiederkehrende Begutachtung nach §57a, die sogenannte Pickerl-Überprüfung, durch. Dabei stellen wir die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges fest – bzw. stellen sicher, dass notwendige Reparaturen entdeckt werden und das Fahrzeug wieder in einen Betriebssicheren Zustand versetzt wird.
Wir sind eine von der Republik Österreich anerkannte Begutachtungsstelle und unterliegen den gesetzlichen Anforderungen für die wiederkehrende Begutachtung.
Wir können die Begutachtung für PKW, Kombi und Transporter bis 3,5t durchführen, sowie auch für Motorräder.