KFZ Service Donschachner GmbH, Stand 04/2022
Büro: Untere Donaustrasse 47/10, 1020 Wien
Werkstatt: Ausfahrtsstrasse 966, 1300 Flughafen Wien
Registriert beim Handelsgericht Wien, Fn 403556s
Tel: 01/375 0166 – eMail: office@donschachner.eu – UID: ATU68193849
im folgenden kurz „Unternehmen“ genannt.
Allgemeines
Das Unternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.
Allgemeine Bestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen des Unternehmens.Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
Auftragserteilung
Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.
Preise / Kostenvoranschlag
Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang.
Sofern mündlich oder schriftlich durch das Unternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insoferne unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 15% des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.
Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das Unternehmen den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Das Unternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.
Service / Warenlieferung
Termine
Das Unternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten. Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich ma- chen, so wird das Unternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen. Das Unternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.
Abholung / Verbleiben des KFZ
Der Kunde ist verpflichtet, das KFZ zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so kann das Unternehmen Mindestkosten von € 36,- pro Tag verrechnen.
Hinsichtlich des Kraftfahrzeuges ist es so, dass dieses am Parkplatz / in der Werkstätte eine Zeitlang (bis zur Abholung) abgestellt werden muss. Ein Verwahrungsvertrag iSd §§ 957 ABGB kommt aber, was ausdrücklich vereinbart ist, nicht zustande.
Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch das Unternehmen übernommen.
Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Unternehmens gehaftet.
Probefahrten
Der Kunde ermächtigt das Unternehmen, soweit notwendig, mit dem Kraftfahrzeug auch eine Probefahrt unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen, vorzunehmen.
Zahlung
Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu beglei- chen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Unternehmens.
Das Unternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Gegen Ansprüche des Unternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Warenlieferung
Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Unternehmen Waren geliefert werden, so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Unternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an das Unternehmen zu melden.
Reklamationen
Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Unternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.
Anhang Studensätze und Leistungen
Für KFZ-Mechaniker, -Elektriker und -Elektroniker € 120,- inkl. USt.
Für Spengler- und Lackierarbeiten € 160,- inkl. USt.